Wohnen heißt zuhause sein
Die Kompetenz, Menschen mit Behinderung zu ihrem Wunsch-Zuhause zu verhelfen, steckt bereits im Namen der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH und Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH. Mit langjähriger Erfahrung und mulitprofessionell aufgestellten Teams begleiten wir den Alltag von Erwachsenen ab 18 Jahren sowohl in Besonderen Wohnformen (ehemals Stationäres Wohnen) als auch im Ambulant Unterstützten Wohnen (zum Beispiel im eigenen Appartment oder in einer WG). Getreu der Devise „Wohnen heißt zuhause sein!“ ist es uns Anspruch und Antrieb, Ihren Bedürfnissen umfassend gerecht zu werden und Ihre ganz persönlichen Vorstellungen vom selbstbestimmten Wohnen zu realisieren.
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird seit 2020 rechtlich nicht mehr zwischen stationären und ambulanten Wohnformen unterschieden. Für die früheren Stationären Einrichtungen wurde der neue Begriff „Besondere Wohnform“ eingeführt.
Gemeinschaftliches Wohnen
Sie leben gerne mit anderen Menschen? Sie mögen es, Ihre Mahlzeiten in Gesellschaft einzunehmen oder abends gemeinsam im Wohnzimmer zu entspannen? Dann könnten Sie Ihr ideales Zuhause im Rahmen des gemeinschaftlichen Wohnens finden. Ob in einem größeren Haus der Besonderen Wohnformen (ehemals Stationäres Wohnen) oder in einer kleineren, ambulanten Wohngemeinschaft – gerne finden wir mit Ihnen heraus, was am besten zu Ihnen passt.
Einzel- und Paar-Wohnen
Sie träumen von einem Leben in den „eigenen vier Wänden“? Alleine oder gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin? Das Einzel- und Paar-Wohnen bietet Ihnen soviel Unterstützung wie nötig bei einem Höchstmaß an Privatsphäre und individuellem Gestaltungs-Spielraum.
Betreutes Wohnen in Gast-Familien (BWF)
Sie wollen auch nach dem Auszug aus Ihrem Elternhaus nicht auf eine familiäre Atmosphäre verzichten? Das Betreute Wohnen in Gastfamilien (BWF) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe als Alternative zur Besonderen Wohnform oder zum Ambulant Unterstützten Wohnen.
Wer zu einer Gast-Familie zieht, lebt in einem Privat-Haushalt mit Familien-Anschluss. Sie haben Ihr eigenes Zimmer und werden mit Mahlzeiten versorgt. Es gibt Hilfen im Alltag: zum Beispiel beim Anziehen, bei der Wäsche-Pflege, beim Einkaufen oder bei Arzt- und Behörden-Terminen. In Ihrer Freizeit können Sie gemeinsam mit der Gast-Familie etwas unternehmen.
Gast-Familie werden
Das Betreute Wohnen in Gastfamilien (BWF) ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung, finanziert durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Ähnlich einer Pflegefamilie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, bietet die Gast-Familie erwachsenen Menschen mit Behinderung ein Zuhause und eine den Bedürfnissen entsprechende, familienbezogene, individuelle Unterstützung. Dafür gibt es eine monatliche Pauschal-Vergütung. Die Gast-Familie wird durch das „BWF-Team“ der Lebenshilfe, das aus qualifizierten Fachkräften besteht, begleitet.
Der Begriff „Gast-Familie“ umfasst Familien, alleinlebende Personen und andere Lebensgemeinschaften. Gast-Familien können ehemalige Pflegefamilien, Geschwister oder andere Angehörige, die gegenüber den Leistungsberechtigten nicht unterhaltspflichtig sind, sein. Private Haushalte dürfen maximal zwei Menschen mit Behinderung gleichzeitig aufnehmen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Christian Schnepper
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