Selbstvertretung
Bei der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH und Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH engagieren sich Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige für sich und andere. Sie sind aktiv als Bewohner-Vertreterin, Nutzer-Rat oder Angehörigen-Beiräte.
Selbstvertretung ist die „Keimzelle“ der Lebenshilfe und bedeutet: Mitbestimmung in allen Bereichen. Nicht andere entscheiden über oder für Menschen mit Behinderung. Diese machen sich selbst für ihre Wünsche und Ziele stark und sorgen – mit der nötigen Unterstützung – dafür, dass sich ihr Leben verbessert. Wer selbst eine Beeinträchtigung hat, spricht aus eigener Erfahrung. Menschen mit Behinderung sind somit Expert:innen in eigener Sache. Bei der Selbstvertretung geht es um ihre Sicht auf das Leben: „Was stört mich, was muss sich ändern?“ Menschen mit Behinderung wissen selbst am besten, was sie in ihrem Alltag brauchen. Und was anders sein muss, damit Teilhabe möglich wird.
Bewohner-Beirat / Nutzer-Rat
In jeder Besonderen Wohnform gibt es einen „Bewohner-Beirat“, der die Interessen der Bewohner:innen vertritt. Im Ambulant Unterstützten Wohnen (AUW) nennt sich das Selbstvertretungs-Organ „Nutzer-Rat“. Bewohner-Beiräte und Nutzer-Räte werden alle vier Jahre neu gewählt, ihre Arbeit richtet sich nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). In einer Besonderen Wohnform hat der Bewohner-Beirat beispielsweise Mitspracherecht bei der Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung. Aber auch bei der Ausstattung der Räume, bei Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gewalt oder bei der Einstellung einer neuen Hausleitung.
Beiräte der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen
Ein weiteres Mitbestimmungs-Organ im Rahmen der Besonderen Wohnformen ist der „Beirat der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen“. Er wird von der „Versammlung der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuungen“ alle drei Jahre gewählt und hat zwei bis fünf Mitglieder. Einmal im Jahr treffen sich alle Beiräte der Eltern, Angehörigen und Ehrenamtlichen zu einer Jahrestagung.
Aufgaben können sein:
- Annehmen von Wünschen, Anregungen und Beschwerden aus dem Kreis der Elternschaft, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer:innen
- Zusammenarbeit mit dem Bewohner-Beirat, der Leitung der Besonderen Wohnform sowie des Trägers
- Mitwirkung bei der Beschaffung von Spenden
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
- (Mit-) Organisation von Freizeitangeboten und Veranstaltungen
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