Aktionen zum Protesttag
Auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland aufmerksam zu machen und sich dafür einzusetzen, dass alle gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können: das ist das Ziel des „Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“. Seit mehr als 30 Jahren veranstalten Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe rund um den 5. Mai überall in Deutschland Podiumsdiskussionen, Informationsgespräche, Demonstrationen und andere öffentlichkeitswirksame Aktionen. Damit soll die noch immer vorhandene Kluft zwischen dem im gesetzlich verankerten Anspruch der Gleichberechtigung und der Lebenswirklichkeit von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Behinderung aufgezeigt werden.
Grundgesetz und UN-Konvention
Sowohl im Grundgesetz als auch im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („UN‑Behindertenrechtskonvention“) ist festgeschrieben, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung keine Sonderrechte, sondern universelle Menschenrechte sind. Die uneingeschränkte Teilhabe aller ist somit kein Akt der Fürsorge, sondern muss verpflichtend gefördert und gewährleistet werden.
15 Jahre nachdem Deutschland die UN-Konvention angenommen hat, wurde der Stand der Umsetzung überprüft. Die Untersuchung zeigt, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch viel zu wenig tut, um den Verpflichtungen nachzukommen. Dies bestätigt auch eine im Februar 2024 erschienene Studie, die die englische Rechtswissenschaftlerin Dr. Fiona MacDonald im Auftrag der Aktion Mensch durchgeführt hat.
Besonders bei der schulischen Bildung, der Beschäftigung in Werkstätten und der Unterbringung in besonderen Wohnformen gibt es große Defizite. Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung muss hier noch deutlich gestärkt werden. Es wird auch gefordert, dass private Unternehmen strenge Auflagen bekommen und verpflichtend barrierefrei werden. Bei Ämtern und Behörden sollen sämtliche Informationen in einer einfachen Sprache zur Verfügung gestellt werden, damit auch Menschen mit einer geistigen Behinderung Zugang zu allen Themen haben, die ihr Leben betreffen.
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